Anhand einiger Beispiele aus seiner langjährigen Arbeit im Bau astronomischer Instrumente erklärt Wolfgang Gässler vom Max-Planck-Institut für Astronomie in Heidelberg, wie solche Projekte durchgeführt werden und wie sich dies über die Jahre geändert hat. Die Zielaufgabe der Instrumente und deren Aufbau wird beschrieben, aber auch, was mit ihnen Neues und Bahnbrechendes beobachtet wurde. Dass beim Bau und der Inbetriebnahme solcher Geräte nicht immer alles perfekt läuft und es selbst an dem trockensten Platz der Erde zu Wassereinbrüchen oder anderen Komplikationen kommen kann, sind nur einige der Geschichten, die Sie aus erster Hand erfahren können. Denn am Ende, auch wenn Teleskope oft an schönen Orten der Welt stehen, sind sie doch keine Wellnessresorts sondern Arbeitsplätze in oft sehr entlegenen Gegenden, an denen Probleme meist nur unter erschwerten Bedingungen gelöst werden können.
Referent: Wolfgang Gässler, Max-Plank-Institut für Astronomie Heidelberg
Datum: Freitag, 13.02.2026
Uhrzeit: 20:00 - 22:00 Uhr
Ort: Sternwarte
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Tickets für diese Veranstaltung sind nur im Vorverkauf erhältlich.
Begrenzte Platzzahl, solange der Vorrat reicht.
Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurück gegeben werden.
Eintritt: Normalpreis 8 Euro, Ermäßigt 5 Euro.
Die Veranstaltung dauert etwa eineinhalb Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
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Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.
Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
- Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden,
reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Stand: 25.02.2022
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