Der Stern von Bethlehem
öffentliche Führung
Vor mehr als 2000 Jahren begaben sich drei Gelehrte aus dem Orient nach Bethlehem um sich dort von der Geburt des Messias - dem Sohn Gottes - zu überzeugen. Geht man nach den überlieferten Bibeltexten, so war es ein hell leuchtender Stern, der Ihnen den Weg zum Kindlein in der Krippe wies. In dieser Führung wollen wir dem Geheimnis des Weihnachtssterns auf den Grund gehen! Was verursachte diese geheimnisvolle Leuchterscheinung? Es gibt viele Theorien und zahllose Ansätze, die das Erscheinen des Weihnachtssterns erklären wollen, doch welche von Ihnen ist zutreffend? Gibt es überhaupt eine wissenschaftliche Erklärung für das Phänomen? Oder ist dies der Punkt, an dem die Wissenschaft endet und der Glaube beginnt?! In dieser Veranstaltung wollen wir der Frage nach gehen, ob der in der Bibel erwähnte Stern von Bethlehem eine historische Wahrheit sein kann oder ausschließlich der Bestandteil eines religiösen Sinnbilds ist.
Datum: Freitag, 13.12.2024
Uhrzeit: 20:00 - 22:00 Uhr

Ort: Sternwarte

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Tickets für diese Veranstaltung sind nur im Vorverkauf erhältlich.
Begrenzte Platzzahl, solange der Vorrat reicht.
Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurück gegeben werden.

Eintritt: Erwachsene 6 Euro, Ermäßigt 4 Euro.

Die Führung dauert etwa eineinhalb bis zwei Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
  • Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Stand: 25.02.2022

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