Am Sonntag, dem 8. Oktober 2023 ist es wieder soweit: Die Sternwarte veranstaltet zum mittlerweile 27. Mal ihren traditionellen Tag der offenen Tür.
Der Kosmos ist voller Wunder - die Mitglieder unserer Sternwarte halten sie im Bild fest! Ferne Galaxien, zarte Gasnebel oder sterbende Sterne: Von all dem existieren beeindruckende Aufnahmen, die wir Ihnen im Rahmen unserer Sonderausstellung präsentieren. Tauchen Sie ein in die Weiten des Weltalls.
Zwischen 10 und 18 Uhr erwartet Sie nicht nur eine Ausstellung zu den schönsten Objekten des Himmels, sondern auch ein umfangreiches Rahmenangebot. Neben einem abwechslungsreichen Vortragsprogramm können Sie sich den Sternenhimmel zur Geburtsstunde ausdrucken lassen und bei klarem Himmel natürlich einen Blick durch unsere Teleskope auf die Sonne werfen - spezielle Schutzfilter ermöglichen die gefahrlose Beobachtung. Abgerundet wird das Programm durch Bastel- und Malangebote für die Kleinen, einen Astrobasar mit vielen interessanten Angeboten wie Sternkarten, Büchern oder Sternschnuppen (Meteoriten) sowie durch eine Tombola. Für das leibliche Wohl wird in unserer Cafeteria gesorgt: Brezeln, Crêpes, Kuchen, Kaffee und mehr erwarten Sie!
Datum: Sonntag, 08.10.2023
Uhrzeit: 10:00 - 18:00 Uhr
Ort: Sternwarte
Eintritt: frei.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17), Heilbronner Stimme (Allee 2)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
» Details / Ausnahmen anzeigen
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.
Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
- Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden,
reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Stand: 25.02.2022
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